Buddhistische Gemeinschaft Schweiz

 



Die fünf Selbstverpflichtungen (Pãli: paãcasãla)

SN 394 Kein atmend Wesen soll der Hausner töten oder töten lassen. Und billige es nicht, wenn andere töten. Er lasse von Gewalt bei allen Lebewesen, Bei starken und bei schwachen in der Welt.

SN 395 Dann soll ein Anhänger gänzlich meiden Was irgend er als Nicht-Gegebenes weiss. Er stehle nicht und billige nicht das Stehlen. Was nicht gegeben, soll er gänzlich meiden.

SN 396 Unkeuschen Wandel meide der Verständige. Wie eine Kohlengrube, die in Flammen steht. Doch ist er nicht imstande, völlig keusch zu leben, An eines andern Weib soll er sich nicht vergehen.

SN 397 In der Gerichtsversammlung oder anderen Zusammenkünften, Auch einer zu dem andern allein, soll Falsches nimmer sprechen. Zu falscher Rede stifte er nicht an und stimme solcher auch nicht zu. Alles, was unwahr, soll er gänzlich meiden.

SN 398 Berauschendes Getränk soll er nicht zu sich nehmen, Der Hausner, welcher dieser Lehre anhängt, Zum Trinken lade er nicht ein und stimme nicht dem Trinken zu. Denn er weiss wohl, dass dies in Wahnsinn endet.

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