Buddhistische Gemeinschaft Schweiz

 



Das 1. Buddhistische Konzil, 483 v. Chr. in Rãjagaha (Indien)

"Der Scheiterhaufen des Buddha was kaum verloschen, als sich die Mönche fragten, wie es nun weitergehen solle. Zumal Mah?kassapa machte sich darüber Gedanken, denn ihm klang noch die Bemerkung des Subhadda im Ohr, nach dem Tod des großen Samana könnten die Bhikkhus endlich tun und lassen, was sie wollten. Mah?kassapa rief deshalb die Mönche zusammen:            

"Laßt uns, Ehrwürdige, den Dhamma und den Vinaya gemeinsam aufsagen, damit nicht falsche Lehren und Regeln aufkommen und Irrlehrer auftreten während die Sachkenner zu schwach werden." (Cv II,I,1 gerafft)            

Die Anregung zur Abhaltung eines Konzils (sangîti) und die Beschreibung seiner Arbeitsweise hatte der Buddha selbst geliefert als er einmal dem Novizen Cunda die Methode der kollektiven Selbstführung des Sangha beschrieb:            

"Cunda, ihrjenigen, denen ich die von mir erkannten Wahrheiten dargelegt habe, müßt in Gemeinschaft zusammenkommen und zusammen die Lehre aufsagen und darüber nicht in Streit geraten, sondern Bedeutung mit Bedeutung, Satz für Satz vergleichen, damit diese reine Lehre lange Zeit existiere und fortdauere zum Nutzen und Segen der Vielen, aus Liebe für die Welt, zum Nutzen, gewinn und Wohl für Götter und Menschen." (D 29,17) Die Bhikkhus griffen Mah?kassapas Vorschlag zur Abhaltung eines Konzils sofort auf. Er möge die Teilnehmermönche bestimmen, baten sie ihn, aber er dürfe ?nanda nicht auslassen. Dieser sei zwar noch ein Lernender, befinde sich aber auf dem rechten Weg, von dem er nicht mehr abfallen könne, und habe sich unter dem Buddha profunde Kenntnisse des Dhamma und des Vinaya angeeignet. . . .            

Es war wohl noch in Kusin?ra, daß die Ordensversammlung Mah?kassapas Liste der Konzilteilnehmer billigte und sich für R?jagaha als Abhaltungsort der Synode entschied. Als Termin wurde die bevorstehende Regenszeit (483 v. Chr.) festgesetzt. Andere Bhikkhus als die ausgesuchten fünfhundert sollten für den Monsun in R?jagaha nicht zugelassen werden, damit das Konzil nicht gestört würde.            

In der Magadha-Hauptstadt eingetroffen, brachten die Bhikkhus einen Monat damit zu, sich Regenhütten zu errichten und verfallene ältere Vih?ras wieder instandzusetzen. . . . Endlich war alles und waren alle für das Konzil bereit - ausgenommen ?nanda, der noch nicht die Heiligkeit erlangt hatte. Beschämt darüber meditierte er fast die ganze Nacht, bis ihm in der Morgenfrühe vor dem Konzilbeginn, als er sich noch etwas Ruhe gönne wollte, plötzlich "zwischen dem            

Abheben der Füße vom Boden und dem Niederlegen des Kopfes auf dem Bett” die Aufhebung der Einflüsse (?sava) und Befreiung von der Wiedergeburt zuteil wurde (Cv II,I,3-6). Nun war auch er ein Heiliger (Arahant), was die Bedeutung der Synode natürlich erhöhte. Möglicherweise war die Aufwertung des Konzils überhaupt der Grund dessentwegen man dem alten Bhikkhu, ?nanda, der es in 44 Ordensjahren nicht zur Erlösung gebracht hatte, so kurz vor dem Konzil die Heiligkeit zusprach.            

Im Lauf der folgenden sieben Monate fragte Mah?kassapa den Bhikkhu Up?li auf die Ordensregeln (vinaya) und den Bhikkhu ?nanda, bekannt für sein hervorragendes Gedächtnis, auf die Lehrreden (sutta) des Buddha ab (Cv II,I,7-8). Schwieg die Synode, galt die von Up?li oder ?nanda referierte Äußerung des Meisters als korrekt wiedergegeben und war damit kanonisch anerkannt. Jeder der anwesenden Mönche war aufgefordert, Einwürfe oder Ergänzungen zu machen oder von ihm selber erinnerte Buddha-Äußerungen zu Protokoll zu geben. Niedergeschrieben wurde der so festgelegte Kanon nicht, er wurde dem Gedächtnis eingeprägt. Die Schrift bediente sich Altindien nur bei Rechtsvereinbarungen und Verträgen, also bei relativ kurzlebigen Dokumenten, die zu memorieren sich nicht lohnte. Der Daseinsbewältigung dienende Texte hingegen wurden auswendig im Kopf behalten, so daß man sie jederzeit zitierbereit hatte. Sie wurden durch Vorsprechen und Wiederholenlassen an jüngere Mönchsgenerationen weitergegeben.            

Die Differenzen zwischen Mah?kassapa und ?nanda drohten wieder aufzubrechen als ?nanda während des Konzils die Äußerung des Buddha (D 16,6,3) anführte, nach seinem, des Buddha Tod könnten die Mönche, falls sie wollten, die nur Kleinigkeiten betreffenden disziplinären Regeln (sikkh?pada) abschaffen. Sogleich faßte Kassapa nach: “Hast du ?nanda, den Erhabenen gefragt, welche Regeln das sind?” - “Nein, das habe ich nicht”, mußte ?nanda zugeben. Darauf entspann sich ein Disput, was man wohl unter solchen Kleinregeln zu verstehen habe. Endlich schlug Kassapa den Versammelten vor, alle Regeln beizubehalten, damit die Laienbekenner nicht glaubten, der Orden sei nach dem Tod des Stifters lax geworden. Durch Schweigen nahm die Synode den Vorschlag an (Cv II,I,9).

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